Maßgabe der Gewährleistung:
Voraussetzung:

Ortsständiger Knochen ( kein Knochenaufbau), eingebrachte Länge des Implantats mindestens 10 mm, bei festem Zahnersatz (z.B. Einzelkrone) ein Verhältnis Zahnlänge / Implantatslänge nicht größer als 1:1(d.h.) keine übermäßigen Hebelkräfte, keine medizinischen oder lokalen Gründe, die gegen eine Implantatbehandlung sprechen, mindestens 2 Kontrollen im Jahr beim Implantologen, sowie Professionelle Zahnreinigungen mindestens 2 mal im Jahr.

Die Mindestgewährleistung nach Implantate.com umfasst dann bei Verlust (oder sicher abzusehenden Verlusts) eines Implantats innerhalb von 2 Jahren:
Honorarfreie Nachimplantation oder
Eine Alternativversorgung mit Anrechnung des Honorars für die Implanatversorgung oder
Bei Nichtversorgung : Erstattung des Honorars zu 75% für den „Verlustbereich)(
Erstattung oder keine Neuberechnung der Materialkosten bei Wiederversorgung soweit diese von Dritten (Labor oder Hersteller) erstattet werden.
Für die Implantatsversorgung an folgenden Positionen wird keine Gewährleistung nach o.g. Maßgabe vereinbart:

Für Implantatversorgungen an folgenden Positionen wird keine Gewährleistung nach den o.g. Maßgaben übernommen:

Begründung
Bemerkung:



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Ort, Datum Patient Behandler
Es sind Situationen denkbar, wo eine eindeutige Umsetzung der Gewährleistungsvereinbarung schwierig sein könnte. In diesen Fällen sollte von Patient und Behandler versucht werden, sich entsprechend dem Sinne dieser Vereinbarung zu einigen. Bei Schwierigkeiten können sich sowohl Behandler als auch Patient zur unverbindlichen Vermittlung an implantate.com wenden.







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